Wir sind zertifiziert, Dichtigkeitsprüfungen an Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen sachkundig durchzuführen.
Die Technischen Regeln zur Selbstüberwachung (TRSüw) regeln dazu folgendes unter:
Zur Durchführung der Dichtheitsprüfung ist die DIN 1986 Teil 30 maßgebend. Sofern der Betreiber die Dichtheit seiner Abwassersammelgrube bislang nicht ordnungsgemäß überwacht haben sollte, hat er dies nachzuholen. Die Wasserbehörde kann sich die Nachweise hierüber vorlegen lassen (§ 75 Satz 5 BbgWG).
Für die wiederkehrende Dichtheitsprüfung gelten folgende Fristen: Sammelgruben mit DIBt-Zulassung sowie Sammelgruben in monolithischer Bauweise, für die bereits eine Dichtheitsprüfung vorgenommen wurde:
Für die Dichtheitsprüfung von in Betrieb befindlichen Kleinkläranlagen ist das in DIN EN 12566-1, Anhang A festgelegte Verfahren maßgebend. Werden Kleinkläranlagen saniert oder entsprechend dem Stand der Technik beziehungsweise den allgemein anerkannten Regeln der Technik nachgerüstet, ist eine Dichtheitsprüfung der gesamten Anlage wie bei einer Neuanlage nach DIN EN 12566-1 beziehungsweise DIN EN 12566-3 durchzuführen. Sofern der Betreiber die Dichtheit seiner Kleinkläranlage bislang nicht ordnungsgemäß überwacht haben sollte, hat er dies nachzuholen. Die Wasserbehörde kann sich die Nachweise hierüber vorlegen lassen (§ 75 Satz 5 BbgWG).
Vor der Dichtigkeitsprüfung sind alle Zu- und Ablaufleitungen verlegt und angeschlossen. Vor der Prüfung ist die Anlage mit Wasser über den Zulauf zu befüllen. Die Stromversorgung 230V/50Hz ist kostenfrei bereitzustellen. Im Anschluss erhalten Sie ein Prüfprotokoll mit dem Ergebnis der Prüfung.
Wenn Sie Bedarf an einer Dichtigkeitsprüfung Ihrer Anlage, oder Fragen dazu haben, vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns.
Friesacker Grün UG (haftungsbeschränkt)
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